Surfen am Arbeitsplatz kann zur Kündigung führen...
Bundesarbeitsgericht sieht Pflichtverletzung, drängt aber auf Einzelfallprüfung. Auch wenn der Arbeitgeber die Privatnutzung nicht ausdrücklich verboten hat, verletzten Arbeitnehmer ihre arbeitsvertraglichen Pflichten, wenn sie in großem Umfang zu privaten Zwecken im Internet surfen. Das gilt insbesondere dann, wenn der Arbeitnehmer auf Internetseiten mit pornografischem Inhalt zugreift und kann ein wichtiger Grund zur fristlosen Kündigung des Arbeitsverhältnisses sein, entschied jetzt das Bundesarbeitsgericht...
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