Wir sind hochspezialisiert auf dem Gebiet des Transport- und Speditionsrechts und beraten Sie in Zusammenhang mit allen auftretenden Fragestellungen.
Wir arbeiten seit mehreren Jahren für verschiedene Speditionen mit Geschäftssitz in Schleswig-Holstein. Dabei führen wir Verhandlungen mit Frachtführern, Auftraggebern, Kooperationspartnern (IDS, CTL, etc.) und vertreten Ihre Interessen vor Gericht.
Nach dem Fortfall der Singularzulassung sind wir berechtigt, bundesweit vor allen Amts- und Landgerichten aufzutreten, so dass wir Ihnen mit unserem Know-How über die Landesgrenzen hinweg zur Verfügung stehen.
Wir gestalten unsere Mandantenbeziehungen fair und gleichberechtigt. Wir wollen uns nicht durch eklatant hohe Stundenhonorare sondern durch ein angemessenes Verhältnis von hochspezialisierter Beratungsleistung und transparenter Vergütungsstruktur auszeichnen.
Unsere Investition für Sie:
Frau Rechtsanwältin Bartholl hat sich seit vier Jahren auf den Bereich des nationalen und internationalen Transportrechts spezialisiert. Durch die in 2005 in Kraft getretene neue Fachanwaltsordnung wurde die Fachanwaltbezeichnung "Fachanwalt für Transport- und Speditionsrecht" eingeführt. Frau Rechtsanwältin Bartholl hat in der Zeit von Oktober bis Dezember 2005 erfolgreich an dem in Deutschland erstmals angebotenen Fachanwaltslehrgang teilgenommen und ihre fundierten Kenntnisse im Rahmen der Abschlussprüfung unter Beweis gestellt. Als bisher einzige Rechtsanwältin in Schleswig-Holstein ist Frau Rechtsanwältin Andrea Bartholl seit dem 25. April 2007 berechtigt, die Bezeichnung Fachanwältin für Transport- und Speditionsrecht zu führen.
Mehr zum Thema finden Sie auf www.ra-transportrecht.de