Privates Baurecht

Das private Baurecht bietet eine Vielzahl von Tücken. Erstaunlicherweise wird in Zusammenhang mit dem Abschluss von Bauverträgen nur selten anwaltliche Hilfe in Anspruch genommen. Dabei kann der Rechtsanwalt Ihnen helfen, baurechtliche Probleme zu erkennen und zu vermeiden, bevor unerkannte Risiken eingegangen werden, die später mit erheblichen wirtschaftlichen Folgen verbunden sind.

Dabei geht es um Fertigstellungstermine, Bauzeitenplan, Anwendbarkeit oder Nicht-Anwendbarkeit der VOB, Absicherung für den Fall der Insolvenz des Bauunternehmers (insbesondere beim Generalunternehmer) und später auch um die form- und fristgereichte Geltendmachung von Nachbesserungs- oder Gewährleistungsansprüchen. Wenn Sie bedenken, das oftmals der Abschluss eines Grundstückskaufvertrages und/oder eines Bauvertrages zu einer jahrzehntelangen Schuldenlast führt, so sollte Ihnen eine umfassende Beratung und möglicher Weise auch Vertragsprüfung vor Realisierung des Vorhabens wichtig und wertvoll sein.

Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie von der Planungsphase bis zur Umsetzung und selbstverständlich auch bei Problemen im Nachgang zur Fertigstellung eines Bauvorhabens.

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Diese Datei herunterladen (BGH-VII-ZR-34-11-24052012.pdf)BGH-VII-ZR-34-11-24052012.pdfVOB-Vertrag: Anspruch auf Abschlagzahlungen für zusätzliche Leistungen trotz fehlender Vergütungsvereinbarung99 KB
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