Vergütung für Bereitschaftszeiten - Berufskraftfahrer auf längeren Touren - Zeiten als Beifahrer - Ruhezeiten
Leitsatz
1. Wechseln sich Berufskraftfahrer auf längeren Touren als Fahrer und Beifahrer ab, so sind die Zeiten als Beifahrer als Bereitschaftszeiten vergütungspflichtig.
2. § 21 a Abs. 3 Nr. 3 ArbZG steht dem nicht entgegen, da diese Vorschrift nur die "arbeitszeitschutzrechtliche" Herausnahme dieser Zeiten von den Arbeitszeiten regelt, nicht aber Regelungen über die Vergütungspflicht enthält...
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