Strengere Regelung für Betreuungsunterhalt

BGH-Urteil vom 18.03.2009 (XII ZR 74/08): Strengere Regelung für Betreuungsunterhalt
Danach muß ein kinderbetreuener Elternteil besondere Gründe darlegen und beweisen, die für eine Verlängerung des Betreuungsunterhaltes über das 3. Lebensjahr des Kindes hinaus spreche. Liegen diese Gründe nicht vor, muß der betreuende Elternteil früher Vollzeit arbeiten gehen...

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