Reform des Verfahrens in Familiensachen und den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
I. Reform des familiengerichtlichen Verfahrens
Das gerichtliche Verfahren in Familiensachen ist in vielen verschiedenen Verfahrensordnungen geregelt: Es ist teilweise in der Zivilprozessordnung, dem Gesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit, der Hausratsverordnung und verschiedenen weiteren Gesetzen niedergelegt. Diese Unübersichtlichkeit soll mit der Reform beseitigt werden, darüber hinaus wird die inhaltliche Gestaltung des Verfahrens verbessert...
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